Senftenberger See                  

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Wissenswertes: Die Flutung des ehemaligen Tagebaurestloches begann 1967 und endete 1972 mit Erreichung des geplanten Endwasserspiegels von 98,5m über NN. Der See hat eine Wasserfläche von 1.300 ha. Sein Volumen beinhaltet cirka 80 Millionen m³.  Die Uferlänge beträgt rund 18 km. Die Insel ist 1981 zum Naturschutzgebiet erklärt worden und umfasst mit Wasserfläche rund 900 ha. Die tiefste Stelle des Sees ist mit 29 m schon beachtlich. Durch die gute Wasserqualität (blaue Flagge) ist die Sichttiefe mit 5 m sehr gut. Es wurden 7 km Badestrände angelegt von denen mehrere für die FKK freigegeben sind. Ebenso gibt es ausgewiesene Hundestrände.

Lage und Anfahrt: Der Senftenberger See befindet sich im Süden Brandenburgs in unmittelbarer Nähe zu Sachsen.  Er liegt ca. 110km südlich von Berlin, ca. 35km südwestlich von Cottbus und 60km nördlich von Dresden. Am besten erreicht man den See über die Autobahn A13 (Berlin-Dresden) oder aus Richtung Cottbus über die B169. 

Fischarten:Wels, Karpfen, Amur, Silberkarpfen, Hecht, Aal, Zander, Barsch, Marene, Plötze, Rotfeder, Regenbogenforelle, Bleie, Schleie, Döbel, Güster

Angelkarten: Die Karten erhaltet ihr direkt beim Fischer "Gunther Sell" in Niemtsch neben der Gaststätte "Niemtscher Mühle", in Buchwalde auf der Hauptstraße im Angelladen "Eckes Angelertreff" oder in Großkoschen an der Rezeption am Ferienpark.  

Öffnungszeiten: Fischer "Gunther Sell": Mo, Di, Mi und Sonntag Ruhetag; Do 10.30-14Uhr, Freitag 10-17Uhr im Winter 10-16Uhr und Sa 9-12Uhr / Angelladen "Eckes Anglertreff": Mo-Fr von 9-18Uhr und Sa von 9-12Uhr / Rezeption "Ferienpark Großkoschen" Die Öffnungszeiten ändern sich je nach Saisonzeit, so dass sie die Aktuellen Zeiten besser telefonisch erfragen (03573 8000).

Preise (Stand 2011): Jahreskarte Raubfisch inkl. Friedfisch- und Nachtangelberechtigung: 60,00€ / ohne Nachtangeln 50,00€ ( Nur beim Fischer erhältlich!); Jahreskarte Friedfisch inkl. Nachtangelberechtigung: 45,00€ / ohne Nachtangeln 35,00€ (Nur beim Fischer erhältlich!); Jugendjahreskarte bis einschließlich 18. Lj. ohne Raubfisch und Nachtangeln: 10,00€; Monatskarte Raubfisch (ohne Nachtangeln!): 35,00€; Monatskarte Friedfisch (ohne Nachtangeln!): 20,00€; Wochenkarte Raubfisch (ohne Nachtangeln!): 20,00€; Wochenkarte Friedfisch (ohne Nachtangeln): 15,00€; Tageskarte Raubfisch (ohne Nachtangeln!): 6,00€; Tageskarte Friedfisch (ohne Nachtangeln!): 4,00€.

Auch für Hobbyangler ohne Fischereischein gibt es im Land Brandenburg die Möglichkeit dem Sport nachzugehen. Es muß ein Fischereiabgabeschein erworben werden. Der kostet für Erwachsene: 12,00€  / Kinder und Jugendliche : 2,50€ und  gilt ein Kalenderjahr lang. Dazu können diese ihr persönliche Wunschkarte (unter  Punkt - Preise) erwerben. Diese begrenzen sich aber nur auf Friedfischkarten ohne Nachtangeln!     

    

   

Folgende Bedingungen gelten bei der Ausübung des Angelsports am Senftenberger See (Rückseite Jahresangelkarte 2011):

1.) Der Fischer hat das Vorrecht vor dem Angler, er darf in Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert werden.

2.) Der Angler hat den von ihm ausgewählten Platz von Müll und Abfällen zu säubern, bevor er mit dem Angeln beginnt. Unterläßt er dies, sind die Fischereiaufseher berechtigt, ihm gegenüber so zu verfahren, als hätte er als Letzter selbst diesen Platz benutzt.

3.) Geangelt werden darf täglich 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang.

4.) Für Inhaber einer Nachtangelgenehmigung gelten keine tageszeitlichen Beschränkungen.

5.) Vom Wasserfahrzeug ist Angeln verboten, inbegriffen das Herausschleppen von Ködern, sowie das Drillen vom Wasserfahrzeug aus (inbegriffen Belly Boot).

6.) Das Betreten der Insel ist verboten.

7.) Geltende Mindestmaße und Schonzeiten für folgende Fischarten sind: 

Aal 50cm (keine), Hecht 45cm (01.02.-31.03), Schleie 25cm (keine), Wels 75cm (01.05-30.06), Döbel 30cm (keine),  Karpfen 35cm (keine), Regenbogenforelle 25cm (keine), Zander 45cm (01.04-31.05)

8.) An einem Angeltag dürfen insgesamt 3 Fische der Arten: Hecht, Zander, Aal, Schlei, Wels, Forelle und Karpfen gefangen bzw. mitgenommen werden.

9.) Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen. [ BGB Fisch O § 7, (2) ]

10.) Das Anlegen von offenem Feuer ist verboten.

11.) Zur Ausübung der Angelfischerei darf ein Wetterschutz (ohne Zeltboden) über einen Zeitraum von maximal 24 Stunden aufgestellt werden, ohne dabei Ufervegetation bzw Gelegezonen zu beeinträchtigen.

12.) Den Anweisungen des Fischereiberechtigten und der von ihm zur Kontrolle eingesetzten Personen ist Folge zu leisten.


Seit dem 01.11.2007 ist die Motornutzung auf dem Senftenberger See erlaubt! Bis 5Ps Motorleistung ist kein Bootsführerschein Binnen erforderlich, darüber auf jeden Fall. Wichtig zu Wissen, dass Boote die mit mehr als 3PS angetrieben werden ein Amtliches Kennzeichen haben müssen! Ansonsten drohen erhebliche Strafen! Ab 2008 haben wir auch die Wasserschutz Polizei auf dem See, die unter anderem, auch darauf achten.